Netzwerke

Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

Die DIHK ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder die Industrie- und Handelskammern sind.
Er vertritt in allen Fragen, die das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft betreffen, den gemeinsamen Standpunkt der IHKs auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene gegenüber der Politik, der Verwaltung, den Gerichten und der Öffentlichkeit. Die DIHK hat keine Weisungsrechte gegenüber den IHKs. Er kann nur Empfehlungen aussprechen.
Zu den Kernaufgaben der DIHK gehört es, das Wissen der Organisation zu bündeln. Dabei kooperiert die DIHK auf allen seinen Arbeitsebenen mit den IHKs. Eine Zusammenarbeit, die auf dem Gegenstromprinzip basiert: Die DIHK setzt die Informationen und Erfahrungen der IHKs in überregionale Wirtschaftspolitik um, über deren aktuelle Entwicklung er die IHKs wiederum umfassend unterrichtet.
Im Unterschied zu anderen Organisationen der Wirtschaft, besonders den Branchenverbänden, kann sich die DIHK dabei auf eine breite Grundlage stützen: 3,6 Millionen gewerbliche Unternehmen aller Branchen und Größenklassen sind gesetzliche Mitglieder der IHKs. Der dadurch notwendige Ausgleich der Interessen macht die DIHK unabhängig von Einzelinteressen und schafft ein besonderes Gewicht gegenüber Politik, Behörden und Institutionen.