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E-Rechnungspflicht ab 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz bietet Informationsangebot für Unternehmen
Ab 2025 tritt in Deutschland eine E-Rechnungspflicht für B2B-Umsätze in Kraft. Dann müssen alle in Deutschland ansässigen Unternehmen grundsätzlich elektronische Rechnungen stellen, wenn sie steuerbare Umsätze an andere inländische Unternehmer abrechnen. Diese Pflicht erfolgt stufenweise bis 2028, sodass sich Unternehmen schrittweise auf die neuen Anforderungen vorbereiten können.
Während viele Unternehmer noch Zeit haben, bis sie selbst E-Rechnungen ausstellen müssen, sieht es auf der Eingangsseite anders aus: Bereits ab 2025 müssen alle in Deutschland ansässigen Rechnungsempfänger in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Es ist daher höchste Zeit für Unternehmen, sich auf die E-Rechnung und den damit verbundenen digitalen Wandel vorzubereiten und ihre Prozesse entsprechend anzupassen.
Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz informiert Unternehmen zur Einführung der E-Rechnung mit einem kostenfreien Webinarangebot. Beide Webinare sind inhaltlich identisch.
  • Mittwoch, 30. Oktober, 16:00 – 17:30 Uhr (Webinar der IHK Trier)
    Referenten:
    Dörte Ludwig, Ludwig & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH
    Andreas Göpfert, Wolters Kluwer Tax & Accounting
    Anmeldung für den 30. Oktober
  • Montag, 11. November, 13:30 – 14:30 Uhr (Webinar der IHK Koblenz)
    Referenten:
    Diplom-Betriebswirt (FH) Christian Rösel, Steuerberater
    Guido Badjura, DATEV eG
    Anmeldung für den 11. November
Inhalte:
  • Gesetzlichen Anforderungen, Haftungsfragen und Fristen, die Unternehmen beachten müssen, um rechtssicher zu handeln.
  • Ausblick auf das elektronische Meldesystem für Rechnungen
  • Abgrenzung der Begriffe digitale Rechnung und E-Rechnung
  • Übersicht über verschiedene E-Rechnungsformate und deren Einsatzszenarien
  • Praktischer Einsatz und Mehrwert für die Buchführung und weitere Unternehmensbereiche